E-Zigaretten: Kundenwünsche ignorieren

(kib) Trotz verschiedener Warnungen blüht derzeit das Geschäft mit elektr(on)ischen Zigaretten oder E-Zigaretten. Diese bestehen aus einer Batterie und einer Verdampfer- oder Verneblereinheit, in der eine Lösung (E-Liquid) erhitzt oder vernebelt wird. Offenbar haben nun mehrfach die Benutzer von E-Zigaretten in Apotheken nach den Bestandteilen diesen Lösungen gefragt, um sie selbst herzustellen, berichtet die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker.

(c) Marcus Brandt / dpa

Es wurde auch versucht Nikotin als Substanz zu kaufen. In anderen Fällen sollten Apotheken die Lösungen herstellen. Die AMK weist darauf hin, dass Apotheken mitverantwortlich gemacht werden könnten, wenn es durch das Selbstherstellen aus Chemikalien zu einer Nikotin-Überdosierung kommt.

Daher soll jeder Kunde, der eine Chemikalie erwerben möchte, genauestens nach dem Verwendungszweck befragt werden, rät die AMK. Die Chemikalie soll nur dann abgegeben werden, wenn er legale und vernünftige Zwecke angibt, die für die Apotheke nachvollziehbar sind.

Die Apotheke muss auch dafür Sorge tragen, dass der Kunde sich selbst und andere nicht gefährdet. Im Falle von Chemikalien zur Herstellung von Nachfülllösungen für E-Zigaretten sind diese Bedingungen aus Sicht der AMK nicht erfüllt.

Auch die Anfertigung und Abgabe der Lösungen in der Apotheke ist fragwürdig: Selbst bei vorgegebener Nikotinkonzentration kann die Apotheke nicht abschätzen, welche Nikotinmengen durch das jeweilige Gerät aus der Lösung abgegeben werden.

Darüber hinaus ist der rechtliche Status der Produkte in Deutschland und in der EU ungeklärt; behördliche Einschätzungen einzelner E-Zigaretten als zulassungspflichtige (und derzeit nicht zugelassene) Arzneimittel wurden bekannt. Möglich wäre auch eine Einstufung als Medizinprodukt. Aus diesen Gründen rät die Arzneimittelkommission dringend davon ab, den genannten Kundenwünschen nachzukommen.

10.02.12

Quelle: AMK

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