Brustkrebstherapie
(kib) Bietet Eribulin gegenüber der bisherigen Standardtherapie bei Brustkrebs einen Zusatznutzen? Dieser Frage ging das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nach und kommt zu dem Schluss, dass ein solcher nicht belegt ist.
Eribulin (Handelsname Halaven®) ist seit März 2011 für Frauen mit lokal fortgeschrittenem und metastasiertem Brustkrebs zugelassen, bei denen die Krankheit trotz vorheriger medikamentöser Behandlung weiter fortgeschritten ist.
Wie das IQWiG mitteilt, gibt es bei Patientinnen, für die Taxane oder Anthracycline nicht mehr infrage kommen, Anhaltspunkte dafür, dass Eribulin ihr Leben verlängern kann. Es ist aber unklar, um wie viele Wochen oder Monate es sich dabei handeln kann. Bei Patientinnen, die erneut mit Taxanen oder Anthrazyklinen behandelt werden können, zeigt sich kein Überlebensvorteil.
Gleichzeitig ist mangels geeigneter Daten nicht hinreichend sicher auszuschließen, dass Eribulin einen höheren Schaden in Form von Nebenwirkungen hat. In der Gesamtschau kommt das IQWiG deshalb zu dem Ergebnis, dass ein Zusatznutzen von Eribulin nicht belegt ist. Weitere Informationen finden Sie unter anderem unter www.gesundheitsinformation.de/index.892.ru.html
09.02.12
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft