Punkten mit DAS PTA MAGAZIN

Schon seit einigen Jahren haben alle Landesapothekerkammern Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für Apothekerinnen und Apotheker verabschiedet. Jetzt gilt das auch für das übrige pharmazeutische Personal. Mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Saarland und Sachsen bieten alle Kammern die zertifizierte Fortbildung nach von der Bundesapothekerkammer empfohlenen Richtlinien auch für diese Berufsgruppen an.

Punkte sammeln können pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten und Pharmazeutische Assistenten auf verschiedene Weise: Die Teilnahme an Seminaren, Workshops und Kongressen wird ebenso honoriert wie der Besuch von Vorträgen, eigene Vorträge oder die nebenberufliche Lehrtätigkeit an einem Ausbildungsinstitut. Wer selber als Autor tätig ist oder bei einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme hospitiert, kann hierfür Punkte beantragen, und ebenso möglich ist die Bearbeitung von Lektionen in Zeitschriften oder internetbasiert mit Lernerfolgskontrolle. Mit einer von Kammer zu Kammer variierenden Zahl (siehe Tabelle) dürfen zudem Punkte aus innerbetrieblicher Fortbildung sowie dem Selbststudium (regelmäßiges Lesen von Fachzeitschriften) beantragt werden.

Nur akkreditierte Veranstaltungen zählen

Die Veranstaltungen, mit denen man Punkte machen kann, werden von den Landesapothekerkammern selbst, aber auch zunehmend von Industrie, Großhandel sowie Berufsverbänden angeboten, und die Möglichkeiten des E-Learnings werden immer stärker genutzt. Alle Veranstalter müssen ihre Angebote bei den jeweiligen Landesapothekerkammern oder bei der Bundesapothekerkammer (bei großen überregionalen Veranstaltungen, Fernfortbildungen, E-Learning-Tools oder Fortbildungsartikeln mit Fragebögen in Fachzeitschriften) akkreditieren lassen. Auf der Ankündigung der jeweiligen Veranstaltung wird dann ein Vermerk zu finden sein, der die akkreditierende Apothekerkammer sowie die zu erreichende Punktezahl nennt.

Der Antrag auf Akkreditierung sollte mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Kammer eingehen, weil nur dann gewährleistet ist, dass er noch termingerecht bearbeitet werden kann. Im Antrag sollen das wissenschaftliche Programm mit den zu behandelnden Themen, die Seminarleitung sowie Moderatoren und Referenten genannt sein. Bei Fernfortbildungen oder Fortbildungsartikeln müssen die ausformulierten Texte und die zugehörigen Fragebögen eingereicht werden. Bei E-Learning-Angeboten genügt es, die entsprechenden Internet-Seiten zugänglich zu machen.

Wie viele Punkte pro Veranstaltung vergeben werden, errechnet sich bei Präsenzveranstaltungen aus dem zeitlichen Aufwand. Pro 45-minütiger Einheit gibt es einen Punkt; an einem Tag können maximal acht Punkte erzielt werden. Bei E-Learnings, Zeitschriftenlektüre oder Fernfortbildungen können Punkte nur durch erfolgreiches Durchlaufen einer Lernerfolgskontrolle erworben werden. Pro Einheit ist hier ein Punkt zu erreichen. Sehr umfangreiche Fortbildungen kann man in Module unterteilen, die mit je einem Punkt honoriert werden. Für den Teilnehmer ist es dabei unerheblich, ob er in dem Bundesland wohnt, dessen Kammer eine Fortbildung anerkannt hat. Sie wird in jedem Fall für das freiwillige Fortbildungszertifikat angerechnet.

Fortbildungen dokumentieren

Wie die Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate gestaltet sind, ist nicht vorgegeben. Man sollte jedoch darauf achten, dass die akkreditierende Apothekerkammer, die Veranstaltungsnummer, die Punktezahl sowie die zugeschriebene Kategorie angegeben sind. Jeder Teilnehmer ist selbst für das Sammeln und Dokumentieren seiner Punkte zuständig. Um dies zu erleichtern, gibt es Dokumentationsbögen sowohl für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen als auch für das Selbststudium.

Diese findet man – wie auch die Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats – auf den Websites der meisten Landesapothekerkammern. Sie können Sie aber auch auf unserer Website direkt herunterladen. Nach Ablauf der erforderlichen Zeit und wenn die erforderliche Punktzahl erreicht ist, werden die Bögen zusammen mit Kopien der Teilnahmebescheinigungen bei der Apothekerkammer eingereicht, in deren Zuständigkeit man arbeitet.

Einige Kammern, darunter die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (nur für Apothekerinnen und Apotheker) und die Apothekerkammer Berlin, bieten auch eine elektronische Verwaltung der Fortbildungspunkte an. In Berlin beispielsweise beantragen die Veranstalter die Akkreditierung ihrer Maßnahmen online beim Centrum für Pharmazeutische Kompetenz. Die bewerteten Maßnahmen werden auf den Internetseiten der Apothekerkammer Berlin sowie über das Mitteilungsblatt „Kammer aktuell“ publiziert. Nach Abschluss ihrer Ausbildung können alle Angehörigen der Apothekerkammer Berlin und das nicht approbierte pharmazeutische Personal Berlins ihr persönliches Punktekonto einrichten und hier auch die Papiertestate von nicht elektronisch registrierten Fortbildungsteilnahmen eingeben.

Fortbildung mit DAS PTA MAGAZIN

DAS PTA MAGAZIN bietet Ihnen mehrere Möglichkeiten der Fortbildung an. In jeder Ausgabe finden Sie mindestens einen Fortbildungsartikel mit dem dazugehörigen Fragebogen. Sie arbeiten den Artikel durch, beantworten die Fragen und senden die Lösung zusammen mit einem adressierten und frankierten Rückumschlag bis zum Stichtag an folgende Adresse: DAS PTA MAGAZIN, Susanne Peters, Stichwort, Postfach 870212, 13162 Berlin. Wenn Sie 80 Prozent der Fragen richtig beantwortet haben, schicken wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung zu.

Schneller und einfacher ist die Teilnahme hier auf unserer Website in der Rubrik "Laufende Fortbildungen". Hier finden Sie die jeweils aktuellen Themen und Fragebögen. Sie beantworten die Fragen online, haben nach dem Ausfüllen noch einmal die Möglichkeit, ihre Antworten zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern und schicken die Lösung ab. Das Ergebnis sehen Sie sofort, und falls 80 Prozent der Antworten richtig sind, können Sie sich die Teilnahmebescheinigung sofort herunterladen oder ausdrucken.

Außerdem haben Sie auf unserer Website die Möglichkeit, Fragebögen übungshalber auszufüllen, ohne Punkte zu erwerben, die durchlaufenen und bestandenen Fortbildungen inklusive der erworbenen Zertifikate zu sammeln, sich zu registrieren und Ihre Daten zu verwalten. Sie finden hier auch die erwähnten Dokumentationsbögen für Fortbildungsveranstaltungen, die Sie besucht haben und solche für das Selbststudium.

Apropos Selbststudium: Natürlich können Sie auch punkten, indem Sie DAS PTA MAGAZIN regelmäßig lesen. (Stand: März 2007)
Dr. Karin Frese

Eine Übersicht, welche Kammer wofür wieviele Punkte vergibt, finden Sie hier.          

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Veranstaltungen & Termine

  • 13.06.2012 – Intensivkurs Stillen  (k.u.k. kommunikation, Dresden)
  • 16.06.2012 – 4. BVpta-Kongress: "Zukunft PTA Beruf - wo führen die Wege hin?"  (BVpta-Bildungsgesellschaft mbH, Congress Center, Leipzig)
  • 19. - 20.11.2012 – 35. Isnyer Fortbildungstage für Pharmazeutisch-technische AssistentInnen  (Naturwissenschaftlich-Technische Akademie Prof. Dr. Grübler gGmbH, Kurhaus am Park, Isny)
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